Das Bundesarbeitsministerium hat nun beschlossen, dass die Arbeitgeber ab Januar 2021 die Möglichkeit zur Verfügung stellen müssen, dass die Arbeitnehmer im Home Office ihrem Beruf nachgehen können. Jedoch nur, wenn es keine betrieblichen Gründe gibt, die dagegen sprechen.
Für den Arbeitnehmer und auch für den Selbständigen wird es sich in weiterer Folge lohnen, wenn nun Laptops wie andere elektronische Geräte gekauft werden, die man in erster Linie für das Home Office benötigt. Olaf Scholz (SPD), Bundesfinanzminister, ist jene Person im Hintergrund, die im Zuge des Bund-Länder-Gipfels zu der Coronakrise gefordert hat, den Kauf von Computern wie auch Software steuerlich zu fördern.
Digitalwirtschaft freut sich über neue Maßnahmen
Mit sogenannten Sofortabschreibungen im Milliardenbereich will Scholz den Kauf von Computern wie Softwareprogrammen nicht nur fördern, sondern auch jene Arbeitnehmer und Selbständige unterstützen, die nun im Home Office sind. „Schon im ersten Jahr soll es eine vollständige steuerliche Berücksichtigung geben“, so Scholz.
Das sind vor allem auch gute Nachrichten für die Digitalwirtschaft. „Eine sehr wichtige Maßnahme, die nicht nur Berufstätige entlastet, sondern auch dem Absatz von Software wie Hardware neuen Auftrieb verschaffen wird“, so Thomas Kriesel, der beim Digitalverband Bitkom der Bereichsleiter für Steuern, Unternehmensrecht sowie Unternehmensfinanzierung ist. Denn die Geltendmachung der Betriebsausgaben bzw. Werbungskosten werde so deutlich vereinfacht. Das heißt, man muss nun die Kosten, die für Laptops, Computer wie Software ausgegeben worden sind, nicht mehr über mehrere Jahre aufteilen. Die Vereinfachung mag zwar im Zuge der Corona-Pandemie kommen, jedoch mag es sich um einen noch nicht bearbeiteten Punkt aus dem im Jahr 2018 geschlossenen Koalitionsvertrag handeln.
Neben dem Kauf gibt es auch die Möglichkeit, iPads mieten zu können. Eine Möglichkeit, die durchaus in Anspruch genommen werden kann, wenn man mitunter ein iPad nur für einen bestimmten Zeitraum benötigt.
Grenze liegt bei 952 Euro
So auch, wenn es darum geht, Laptops anzuschaffen. Denn man kann auch Laptops mieten. Ist man der Meinung, die Möglichkeit, im Home Office zu arbeiten, ist begrenzt und man geht davon aus, demnächst wieder im Büro mit seinem Rechner arbeiten zu müssen, so ist es mitunter ebenfalls interessanter, sich für die Miete zu entscheiden.
Bitkom setzt sich für den breiten Ansatz ein. „Zu Beginn wird diese Regelung wohl für jeden Steuerpflichtigen eine steuerliche Erleichterung bringen, wenn man für die gewerbliche oder berufliche Tätigkeit eine Hard- wie Software braucht“, so Kriesel. Jedoch erinnert der Steuerexperte auch daran, dass die neuen Regelungen für die Unternehmen nur zu 100 Prozent wirksam werden, wenn dadurch die erzielten Gewinne gemindert werden können. Denn machen die Unternehmen Verluste, so gibt es keine direkte steuerliche Entlastung.
Ein Arbeitnehmer, der im Home Office tätig ist, kann heute schon von der Möglichkeit Gebrauch machen, die technischen Ausrüstungen, die für den Beruf benötigt werden, direkt abzuschreiben. Jedoch gibt es eine Grenze – diese beträgt 952 Euro inklusive Mehrwertsteuerung. Die Geltendmachung muss direkt in der Steuererklärung erfolgen. Dabei handelt es sich um die geringwertigen Wirtschaftsgüter. Wenn die Anschaffungskosten die Grenze von 952 Euro übersteigen, ist es notwendig, den Betrag sodann auf drei Jahre zu verteilen. Das heißt, kostet der Laptop 1.800 Euro, so sind pro Jahr 600 Euro anzugeben. Entscheidend ist nun der genaue Zeitpunkt des Kaufs. „Im Anschaffungsjahr gilt die monatliche Abschreibung“, so Tobias Gerauer, der bei der Lohnsteuerhilfe Bayern tätig ist. Wird in der Jahresmitte eingekauft, so kann man sechs Zwölftel, somit die Hälfte des Jahreswertes, ansetzen.
(Bildquelle: Pixabay.com – CC0 Public Domain)