Seit der EU-Drohnenverordnung vom 01. Januar 2021 haben sich die Regeln zur Nutzung von Drohnen geändert. Aber was muss ich grundsätzlich beachten?
Der Dronezmeup Blog klärt auf:
Das Fliegen, privat als Hobby oder aus gewerblichen Ambitionen, mit unbemannten Luftfahrzeug ist versicherungspflichtig. Somit ist eine Drohen-Haftpflichtversicherung unabdingbar!
Im Sinne der EU-Drohnenverordnung ist eine Registrierung aller Drohnenpiloten erforderlich. Die daraus resultierende elektronische UAS-Betreiber-ID ist mittels Drohnen-Plakette auf der Drohne sichtbar anzubringen.
Seit dem 01. Januar 2021 ist das gesetzliche Mindestalter für das Betreiben eines unbemannten Flugobjekts bei 16 Jahren festgelegt. Hiervon gibt es Ausnahmebedingungen.
(Bildquelle: Pixabay.com – CC0 Public Domain)